A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen, Kurse, Lehrgänge und Ausbildungen der Wildnisschule Wilder Weg
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Veranstaltungen, Kurse, Workshops, Lehrgänge, Ausbildungen und individuell vereinbarte Angebote der Wildnisschule Wilder Weg.
Vertragspartner ist Sascha Oeltze, handelnd unter „Wildnisschule Wilder Weg“, Kirchenbrink 1, 37581 Bad Gandersheim, E-Mail: info@wildnisschule-wilderweg.de, Telefon: 0160 93858443 (nachfolgend „Veranstalter“).
Für einzelne Angebotsarten gelten ergänzende besondere Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen den allgemeinen AGB vor.
Die Angebote richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie – soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen – an Unternehmer und öffentliche Einrichtungen. Für minderjährige Teilnehmende wird der Vertrag mit den personensorgeberechtigten Personen geschlossen; erforderliche Einwilligungen sind gesondert abzugeben.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung eines Angebots auf der Website, auf WildNet oder in Werbematerialien ist noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
Mit dem Absenden einer zahlungspflichtigen Buchung gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Buchungsbestätigung zustande, die im Namen des Veranstalters versandt wird. Eine rein technische Eingangsbestätigung ist nur dann keine Annahme, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet ist.
Bei Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag zustande, sobald der Veranstalter die Buchung in Textform bestätigt. Bei individuell vereinbarten Veranstaltungen kommt der Vertrag mit Annahme des schriftlichen Angebots zustande.
Die bei Vertragsschluss geltenden AGB und besonderen Bedingungen werden vor Abgabe der Buchung zugänglich gemacht und mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Termin, Ort, Zielgruppe, Teilnahmevoraussetzungen und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Anreise, persönliche Ausrüstung, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen gehören nur dann zum Vertrag, wenn sie ausdrücklich als eingeschlossen bezeichnet sind.
Der Veranstalter schuldet eine fachgerechte Durchführung des beschriebenen Angebots. Ein bestimmter subjektiver Lernerfolg, ein bestimmtes Naturerlebnis oder eine persönliche Entwicklung wird nicht geschuldet.
Bei Ausbildungen ist ein Zertifikat nur geschuldet, wenn die in den besonderen Bedingungen und der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Soweit der Veranstalter die Kleinunternehmerregelung anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von sieben Kalendertagen zu zahlen, soweit im Angebot oder in der Rechnung keine abweichende Fälligkeit oder Ratenzahlung vorgesehen ist.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über die im Buchungsprozess ausdrücklich angebotenen Zahlungsarten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahn- und Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener und nachgewiesener Höhe verlangt. Der buchenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Der Veranstalter kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder bei längerfristigen Verträgen aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Zahlungsrückstand erheblich ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Sachlich erforderliche Leistungsänderungen
Outdoorveranstaltungen sind von Wetter, Waldbrandstufen, Natur- und Artenschutz, behördlichen Vorgaben, Beschaffenheit des Geländes und der Sicherheitslage abhängig. Der Veranstalter darf Ablauf, Reihenfolge, Methode oder einzelne Inhalte aus sachlichem Grund anpassen, wenn der Gesamtcharakter und der Wert des Angebots erhalten bleiben.
Eine angekündigte Lehrkraft darf durch eine fachlich geeignete Person ersetzt werden. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentliche Vertragsleistung vereinbart wurde.
Wesentliche Änderungen, die den Gesamtcharakter des gebuchten Angebots verändern oder für Teilnehmende unzumutbar sind, werden unverzüglich mitgeteilt. Die betroffene Person kann die Änderung annehmen oder innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
6. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkung
Teilnehmende sorgen für wettergerechte Kleidung, die in der Packliste genannte Ausrüstung und eine dem Angebot entsprechende körperliche Grundversorgung.
Sicherheitsrelevante Anweisungen der Kursleitung sind zu befolgen. Werkzeuge, Feuerstellen, Wasserfahrzeuge und sonstige Ausrüstung dürfen nur entsprechend der Einweisung genutzt werden.
Teilnehmende informieren den Veranstalter rechtzeitig über konkrete gesundheitliche Umstände, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamente oder sonstige Einschränkungen, soweit diese für die sichere Teilnahme oder das Notfallmanagement relevant sind. Die Erhebung erfolgt über die gesonderte Datenschutzinformation und – soweit erforderlich – eine ausdrückliche Einwilligung.
Der Veranstalter erbringt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung. Teilnehmende beurteilen ihre Belastbarkeit eigenverantwortlich und holen bei Zweifeln vorab fachlichen Rat ein.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Auslandsveranstaltungen gelten die besonderen Versicherungsanforderungen.
7. Sicherheit, Natur- und Brandschutz
Die Teilnahme an naturnahen Angeboten ist mit typischen Restrisiken verbunden, etwa unebenem Gelände, Witterung, Zecken, Insekten, Pflanzen, Tieren, Feuer, Rauch und Werkzeuggebrauch. Der Veranstalter trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen; unvermeidbare typische Restrisiken bleiben bestehen.
Feuer darf nur nach ausdrücklicher Freigabe und unter Beachtung der örtlichen Bestimmungen entzündet oder unterhalten werden. Rauchverbote, Waldbrandstufen, Naturschutzregeln und Anweisungen der Grundstückseigentümer sind einzuhalten.
Das Mitführen oder der Konsum illegaler Drogen sowie die Teilnahme unter erheblichem Einfluss berauschender Mittel sind untersagt. Ärztlich verordnete Medikamente bleiben hiervon unberührt; sicherheitsrelevante Wirkungen sind der Leitung mitzuteilen.
Verbotene Waffen dürfen nicht mitgeführt werden. Messer, Äxte, Sägen, Bögen und andere im Kurs eingesetzte Werkzeuge dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung und des Kurszwecks genutzt werden.
8. Respektvoller Umgang und Ausschluss
Der Veranstalter setzt einen respektvollen, diskriminierungsfreien und sicheren Lernraum voraus. Bedrohungen, Gewalt, Belästigungen, menschenverachtende oder diskriminierende Äußerungen sowie erhebliche Störungen des Ablaufs werden nicht geduldet.
Bei einem Verstoß kann die Kursleitung eine Abmahnung aussprechen und angemessene Schutzmaßnahmen treffen. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder unmittelbar sicherheitsgefährdenden Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss möglich.
Bei einem von der teilnehmenden Person schuldhaft verursachten Ausschluss bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung der Leistung werden angerechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.
9. Leihmaterial und persönliche Gegenstände
Leihmaterial ist sorgfältig und entsprechend der Einweisung zu behandeln. Teilnehmende haften für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen oder Verluste nach den gesetzlichen Vorschriften; normale Abnutzung ist ausgenommen. Maßgeblich sind erforderliche Reparaturkosten oder der Zeitwert.
Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt am Veranstaltungsort verbleiben. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 12.
10. Absage und Abbruch durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn eine im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, eine Lehrkraft kurzfristig ausfällt und kein geeigneter Ersatz verfügbar ist, behördliche Vorgaben entgegenstehen oder eine sichere Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist.
Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsregeln.
Muss eine Veranstaltung nach Beginn aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen anderer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände abgebrochen werden, werden bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit eines Ersatztermins angemessen berücksichtigt.
Für ausdrücklich als „garantierte Durchführung“ beworbene Angebote ist eine Absage allein wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausgeschlossen.
11. Rücktritt durch Teilnehmende
Für Rücktritt und Stornierung gelten die besonderen Bedingungen der jeweiligen Angebotsart. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Erklärungen über Rücktritt oder Kündigung sind in Textform, insbesondere per E-Mail, abzugeben. Elektronische Widerrufs- und Kündigungsfunktionen können zusätzlich genutzt werden, soweit sie gesetzlich erforderlich oder angeboten sind.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer übernommenen Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder zwingender gesetzlicher Haftung.
Die Regelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeitenden, Teamer, Lehrkräfte, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Die Anreise erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Für eine vom Veranstalter ausdrücklich als eigene Leistung organisierte Beförderung gelten die gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls besondere Reisebedingungen.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
Arbeitsunterlagen, Skripte, Konzepte, Fotos und sonstige geschützte Inhalte dürfen ausschließlich für private Lernzwecke genutzt werden, soweit keine weitergehende Erlaubnis erteilt wurde. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung.
Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage. Teilnehmende achten bei eigenen Aufnahmen die Rechte anderer Personen.
14. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung für die Website, der Datenschutzinformation für Buchung und Teilnahme sowie der gesonderten Einwilligungen. Gesundheitsdaten werden nur im erforderlichen Umfang und mit erhöhten Schutzmaßnahmen verarbeitet.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
B. Besondere Bedingungen für Einzelkurse
Diese Bedingungen gelten für einzelne, fest terminierte Wildnis-, Survival-, Naturhandwerks- und Erlebnisangebote, soweit die jeweilige Veranstaltung überwiegend der Freizeitbetätigung dient.
1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei fest terminierten Freizeitangeboten
Bei den erfassten Einzelkursen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind. Für diese Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn die Buchung online oder per E-Mail erfolgt.
Die nachfolgenden vertraglichen Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
2. Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung ist in Textform möglich. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Als pauschalierter Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen, Organisationsaufwand und das Risiko einer nicht mehr möglichen Wiederbelegung gelten folgende Stornokosten:
- bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Gesamtpreises, höchstens 50 Euro;
- ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises;
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtpreises;
- weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises.
C. Besondere Bedingungen für die Jahresausbildung Wildnispädagogik
1. Gegenstand, Dauer und Bestandteile
Die Jahresausbildung ist ein befristeter Lehrgang. Beginn, Ende, Module, Präsenzzeiten, Online-Termine, Lernaufgaben, Orte, Preis und eingeschlossene Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Soweit im Angebot angegeben, umfasst die Ausbildung Präsenzmodule, eine mehrtägige Wildniswoche, begleitende Online-Treffen sowie selbstständige Praxis- und Reflexionsaufgaben. Der Vertrag endet mit dem in der Buchungsbestätigung genannten Abschlusstermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss und mit der Vertragsbestätigung bereitgestellt.
Beginnt auf ausdrücklichen Wunsch eine vertragliche Leistung bereits während der Widerrufsfrist, ist bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Onlineabschluss stellt der Veranstalter beziehungsweise die eingesetzte Buchungsplattform eine gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion bereit. Die Funktion muss während der Widerrufsfrist leicht zugänglich sein.
Widerrufsbelehrung – Jahresausbildung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Wildnisschule Wilder Weg, Sascha Oeltze, Kirchenbrink 1, 37581 Bad Gandersheim, Telefon 0160 93858443, E-Mail info@wildnisschule-wilderweg.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über die elektronische Widerrufsfunktion, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden; vorgeschrieben ist dies nicht.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Wir verwenden grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. |
3. Zahlungsmodelle und Ratenzahlung
Die wählbaren Zahlungsmodelle, der Gesamtpreis, eine mögliche Anzahlung sowie Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten werden vor der Buchung transparent ausgewiesen und in der Rechnung oder einem Ratenplan bestätigt.
Raten sind jeweils zu den im Ratenplan genannten Terminen fällig. Eine Ratenzahlung verändert den geschuldeten Gesamtpreis nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die allgemeinen AGB. Eine sofortige Fälligstellung sämtlicher Restbeträge erfolgt nicht automatisch, sondern nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder dies individuell vereinbart wurde.
4. Stornierung vor Ausbildungsbeginn
Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann die teilnehmende Person vor Ausbildungsbeginn in Textform zurücktreten. Es gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
- mehr als 12 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 10 % des Gesamtpreises;
- 12 bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises;
- 8 bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises;
- weniger als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 70 % des Gesamtpreises;
- bei Nichterscheinen zum Ausbildungsbeginn: 90 % des Gesamtpreises.
Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich möglich. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet.
Eine geeignete Ersatzperson kann vor Ausbildungsbeginn vorgeschlagen werden. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund, insbesondere wegen fehlender Teilnahmevoraussetzungen oder einer bereits abgeschlossenen Gruppenbildungsphase, verweigert werden.
5. Ordentliche und außerordentliche Kündigung nach Beginn
Die Ausbildung ist für den vereinbarten Zeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung nach Ausbildungsbeginn ist ausgeschlossen, soweit nicht im Angebot ausdrücklich ein vertragliches Kündigungsrecht eingeräumt wird.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen die Fortsetzung bis zum Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
Vor einer Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich. Dies gilt nicht bei schwerwiegenden Sicherheitsverstößen, Gewalt, erheblicher Belästigung oder vergleichbaren Umständen.
Im Kündigungsfall werden erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen, bereits bereitgestellte Materialien und eine mögliche Wiederbelegung angemessen abgerechnet. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Da die Ausbildung online abgeschlossen werden kann und über einen längeren Zeitraum laufende Leistungen und Zahlungen umfasst, ist vorsorglich eine gesetzeskonforme Kündigungsfunktion auf der Website oder Buchungsplattform bereitzustellen. Die feste Vertragslaufzeit und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung werden dadurch nicht erweitert; die Funktion muss insbesondere außerordentliche Kündigungen ermöglichen.
6. Fehlzeiten und Nachholmöglichkeiten
Fehlzeiten aus dem persönlichen Risikobereich, insbesondere Krankheit, berufliche Verhinderung oder Reiseprobleme, lassen die Zahlungspflicht grundsätzlich unberührt. Ersparte variable Aufwendungen werden angerechnet, soweit dies rechtlich geboten ist.
Ein Anspruch auf Einzelunterricht, Wiederholung oder einen Ersatztermin besteht nicht. Der Veranstalter kann nach Verfügbarkeit ermöglichen, vergleichbare Inhalte in einem späteren Durchgang nachzuholen. Zusätzliche Verpflegungs-, Unterkunfts-, Organisations- oder Materialkosten können berechnet werden, wenn sie vorab transparent mitgeteilt werden.
Sicherheitsrelevante Pflichtinhalte müssen für die Zertifikatserteilung nachgewiesen oder in einer vom Veranstalter anerkannten Form nachgeholt werden.
7. Modul-, Termin- und Ortsänderungen
Die Reihenfolge saisonabhängiger Module und einzelner Inhalte darf aus pädagogischen, organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen verändert werden, wenn Umfang, Ausbildungsziel und Gesamtwert erhalten bleiben.
Einzelne Termine dürfen bei Krankheit, behördlichen Vorgaben oder unzumutbarer Sicherheitslage verlegt werden. Der Ersatztermin wird so früh wie möglich mitgeteilt. Eine erhebliche Verlegung oder Änderung eines prägenden Moduls berechtigt zur angemessenen Vertragsanpassung oder zum kostenfreien Rücktritt vom betroffenen Leistungsteil, wenn die Änderung unzumutbar ist.
Die Wildniswoche in Schweden ist ein prägender Bestandteil. Für sie gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen unter Abschnitt D.
8. Voraussetzungen für Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Ein Zertifikat „Wildnispädagogik 1 – Wildnisschule Wilder Weg“ wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens 80 % Teilnahme an der vorgesehenen Präsenzzeit;
- Nachweis sämtlicher vorab als verpflichtend und sicherheitsrelevant gekennzeichneter Inhalte;
- fristgerechte Bearbeitung der als verpflichtend bezeichneten Lern- oder Reflexionsaufgaben;
- Teilnahme am Abschlussmodul oder eine vom Veranstalter anerkannte Ersatzleistung;
- Einhaltung der Sicherheits- und Verhaltensregeln.
Muster-Widerrufsformular – Jahresausbildung
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Wildnisschule Wilder Weg
Sascha Oeltze
Kirchenbrink 1
37581 Bad Gandersheim
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgender Jahresausbildung:
Bezeichnung / Durchgang: ______________________________
Gebucht am: _________________________________________
Name: ______________________________________________
Anschrift: ____________________________________________
Datum: ______________________________________________
Unterschrift – nur bei Erklärung auf Papier: __________________D. Besondere Bedingungen für das Schweden-Modul (Wildniswoche)
1. Leistungsumfang
Das Schweden-Modul umfasst das in der Leistungsbeschreibung genannte wildnispädagogische Programm, die Nutzung des vorgesehenen Natur- beziehungsweise Privatgeländes, die beschriebene einfache Unterkunft beziehungsweise Übernachtungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Verpflegung.
An- und Abreise nach Schweden sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich als eigene Reiseleistung angeboten werden. Die Teilnehmenden organisieren und bezahlen ihre Beförderung eigenverantwortlich.
Ort, Beginn, Ende, Treffpunkt, enthaltene Mahlzeiten, Unterkunftsart, Sanitärstandard, Gepäckanforderungen und notwendige Ausrüstung werden vor Vertragsschluss konkret angegeben.
2. Unterbringung
Die Unterbringung ist naturnah und einfach. Je nach Leistungsbeschreibung erfolgt sie im eigenen Zelt, unter Tarp, in Hängematte, Tipi, einfacher Hütte oder einer vergleichbaren Unterkunft. Hotelstandard, Einzelzimmer, durchgehende Stromversorgung, fließendes Warmwasser und konventionelle Sanitäranlagen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt sind.
Die Teilnehmenden bringen die in der Packliste genannte Schlaf- und Wetterschutzausrüstung mit. Besondere Zugänglichkeitsbedarfe müssen vor Buchung abgestimmt werden.
3. Verpflegung
Art und Umfang der eingeschlossenen Verpflegung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Verpflegung ist camp- und gruppenbezogen. Teilnehmende können im Rahmen des pädagogischen Konzepts an Vorbereitung, Kochen, Feuerführung, Hygiene und Ordnung beteiligt werden.
Vegetarische und vegane Ernährung sowie medizinisch relevante Allergien und Unverträglichkeiten werden im vereinbarten und organisatorisch zumutbaren Umfang berücksichtigt. Eine vollständig allergenfreie Umgebung kann nur zugesagt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Reisedokumente und Einreise
Teilnehmende sind für gültige Ausweis- und Einreisedokumente sowie die Einhaltung persönlicher Zoll-, Arzneimittel- und Einreisevorschriften verantwortlich. Der Veranstalter informiert über allgemeine Anforderungen, übernimmt jedoch keine individuelle Rechts- oder Medizinberatung.
5. Versicherungen
Für die gesamte Dauer des Schweden-Moduls ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz erforderlich. Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung einschließlich medizinisch notwendigem Rücktransport wird verbindlich vorausgesetzt. Der Nachweis ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vorzulegen.
Zusätzlich werden eine private Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und – abhängig von persönlichen Reisekosten – eine Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung empfohlen.
6. Eigenverantwortliche Anreise
Die Teilnehmenden tragen das Risiko ihrer selbst organisierten Anreise. Sie planen ausreichende Zeitreserven ein und informieren die Leitung unverzüglich über erhebliche Verzögerungen. Soweit eine Mitfahrgelegenheit vermittelt wird, entsteht der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen den beteiligten Personen, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich selbst Beförderer ist.
7. Notfallorganisation
Vor Beginn werden Notfallkommunikation, nächstgelegene medizinische Versorgung, Evakuierungswege, Sammelpunkte und Verantwortlichkeiten erläutert. Die Kursleitung führt ein angemessenes Erste-Hilfe- und Kommunikationskonzept.
Gesundheits- und Notfalldaten werden nur den Personen zugänglich gemacht, die sie für Prävention oder Notfallhilfe benötigen. In einem medizinischen Notfall dürfen erforderliche Daten an Rettungsdienste und behandelnde Stellen übermittelt werden.
8. Naturbedingte Risiken und Mitwirkung
Das Modul findet in abgelegener, naturnaher Umgebung statt. Typische Risiken können größere Distanzen zu medizinischer Versorgung, wechselhaftes Wetter, niedrige Temperaturen, Gewässer, Feuer, Werkzeuge, Zecken, Insekten, Wildtiere und eingeschränkte Kommunikationsverbindungen umfassen.
Teilnehmende beachten die Packliste, Sicherheitsunterweisungen, örtlichen Feuer- und Naturschutzregeln und melden Verletzungen, Erkrankungen, Mängel und Gefahrensituationen unverzüglich.
9. Änderungen, Reisemängel und Abhilfe
Erhebliche Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Soweit Pauschalreiserecht anwendbar ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Rechte der Reisenden, insbesondere zu Vertragsänderungen, Rücktritt, Reisemängeln, Abhilfe, Minderung, Schadensersatz und Beistand.
Beanstandungen sind der Kursleitung vor Ort unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe ermöglicht werden kann. Diese Obliegenheit beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
E. Datenschutzerklärung für die Website
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:
Sascha Oeltze · Wildnisschule Wilder Weg
Kirchenbrink 1 · 37581 Bad Gandersheim
Telefon: 0160 93858443
E-Mail: info@wildnisschule-wilderweg.de
2. Allgemeine Hinweise
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website, zur Kommunikation, zur Vertragsanbahnung oder aufgrund einer Einwilligung erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, b, c und f DSGVO. Gesundheitsdaten werden auf der Website nicht erhoben; für Buchung und Teilnahme gelten gesonderte Informationen.
Die Website verwendet TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie regelmäßig an „https://“ in der Adresszeile.
3. Hosting und Server-Logfiles
Anbieter: IONOS SE
Anschrift: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland
Serverstandort: Deutschland
AV-Vertrag: vorhanden / Bestandteil der AGB
Log-Speicherdauer: 8 Wochen
Beim Aufruf der Website verarbeitet der Hostinganbieter technisch erforderliche Daten, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite oder Datei, Referrer, Browser, Betriebssystem, übertragene Datenmenge und Statuscode. Die Verarbeitung dient der sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren Betrieb und in der Fehleranalyse.
Server-Logfiles werden grundsätzlich nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine weitere Aufbewahrung zur Aufklärung eines konkreten Sicherheitsvorfalls erforderlich ist.
4. Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon und Kontaktformular
Wenn Sie uns kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Kontakt- und Inhaltsdaten zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Bei vorvertraglichen oder vertraglichen Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO die Rechtsgrundlage; in sonstigen Fällen Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Anfragen ohne steuer- oder vertragsrechtliche Relevanz werden regelmäßig spätestens sechs Monate nach Abschluss gelöscht. Vertrags- und Geschäftsunterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
E-Mail-/Kontaktformularanbieter: IONOS SEAnschrift: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland
Serverstandort: Deutschland bzw. Europäische Union
AV-Vertrag: die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags mit IONOS.
Drittlandübermittlung: Für das eingesetzte IONOS E-Mail-/Webhosting findet grundsätzlich keine Drittlandübermittlung statt.
5. Consent-Management mit Complianz
Wir verwenden ein Consent-Management-System von Complianz, um Einwilligungen für optionale Cookies und vergleichbare Technologien einzuholen, zu dokumentieren und widerrufbar zu machen. Dabei werden insbesondere die gewählten Kategorien, eine Consent-ID beziehungsweise Richtlinienversion und der Zeitpunkt der Auswahl gespeichert.
Die Speicherung ist erforderlich, um Ihre Auswahl umzusetzen und Einwilligungen nachweisen zu können. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den Nachweispflichten sowie Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Der Zugriff auf erforderliche Consent-Informationen stützt sich auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Einwilligung verwalten“ ändern oder widerrufen.
6. Cookies und ähnliche Technologien
Technisch erforderliche Technologien werden eingesetzt, soweit sie für eine ausdrücklich gewünschte Funktion unbedingt erforderlich sind. Optionale Statistik-, Präferenz- oder Marketingtechnologien werden erst nach Ihrer Einwilligung aktiviert. Rechtsgrundlage für den Zugriff auf das Endgerät ist bei optionalen Technologien § 25 Abs. 1 TDDDG; die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Details zu den konkret eingesetzten Technologien, Zwecken, Anbietern und Laufzeiten enthält die Cookie-Richtlinie. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
7. Google Analytics 4
Nach Ihrer Einwilligung verwenden wir gegebenenfalls Google Analytics 4, einen Analysedienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google verarbeitet Nutzungs-, Geräte- und Interaktionsdaten, um Reichweite und Nutzung unserer Website auszuwerten.
Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Google kann Daten auch an die Google LLC in den USA übermitteln. Soweit der Empfänger unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, kann die Übermittlung hierauf gestützt werden; ergänzend sind die vertraglichen Garantien und die aktuelle Zertifizierung zu prüfen.
8. Meta Pixel / PixelYourSite
Nach Ihrer Einwilligung verwenden wir gegebenenfalls das Meta Pixel beziehungsweise eine technische Einbindung über PixelYourSite. Anbieter ist Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland. Die Technologie kann Seitenaufrufe, Interaktionen, Referrer, Geräteinformationen und Kennungen verarbeiten, um Kampagnen zu messen und Zielgruppen zu bilden.
Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Eine mögliche Übermittlung an Meta Platforms, Inc. in den USA sowie die aktuelle Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework sind zu dokumentieren.
9. Schriftarten und Medien
Auskunft nach Art. 15 DSGVO;
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO;Löschung nach Art. 17 DSGVO;
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO;
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO;
Widerspruch gegen Verarbeitungen nach Art. 21 DSGVO;
Widerruf einer Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft.
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
12. Stand und Änderungen
Stand: 23. Juli 2026. Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich die Website, die eingesetzten Dienste oder die Rechtslage ändern.
F. Datenschutzinformation für Buchung und Teilnahme
1. Verantwortlicher und Plattform
Für die Durchführung des Veranstaltungsvertrags und die von der Wildnisschule festgelegten Buchungsfelder ist verantwortlich: Sascha Oeltze, Wildnisschule Wilder Weg, Kirchenbrink 1, 37581 Bad Gandersheim, info@wildnisschule-wilderweg.de.
2. Buchungs- und Vertragsdaten
Wir verarbeiten insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum soweit erforderlich, gebuchte Veranstaltung, Preis- und Zahlungsmodell, Rechnungsdaten, Kommunikation, Teilnahmeinformationen und Vertragsstatus. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Gesetzlich erforderliche Buchhaltungsdaten verarbeiten wir nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO.
Vertrags- und Rechnungsunterlagen werden nach den jeweils geltenden handels- und steuerrechtlichen Fristen aufbewahrt. Buchungsbelege sind derzeit regelmäßig acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe regelmäßig sechs Jahre aufzubewahren. Nicht erforderliche Zusatzdaten werden früher gelöscht.
3. Zahlungsdaten
Bei Überweisung verarbeiten unsere Bank und die beteiligten Kreditinstitute Absender, Empfänger, IBAN, Betrag, Verwendungszweck und Buchungsdatum. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
4. Ernährungsangaben
Angaben zu vegetarischer oder veganer Ernährung verarbeiten wir zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Soweit Angaben Rückschlüsse auf Gesundheit oder Religion erlauben, werden sie nur im erforderlichen Umfang und mit den Schutzmaßnahmen für besondere Datenkategorien verarbeitet.
5. Gesundheits- und Sicherheitsdaten
Für Outdoorangebote können konkrete Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen, Einschränkungen, Medikamente und Notfallhinweise erforderlich sein. Wir fragen ausschließlich Angaben ab, die für eine sichere Teilnahme, Prävention oder Hilfe im Notfall relevant sind.
Die reguläre Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO. In einer akuten Gefahrensituation kann die Verarbeitung oder Weitergabe zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO gestützt werden.
Zugriff erhalten nur die Veranstaltungsleitung und diejenigen Teamer, die die Angaben für Sicherheit oder Notfallhilfe benötigen. Eine Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang, insbesondere an Rettungsdienste oder behandelnde Stellen.
Gesundheitsdaten zu Einzelkursen werden grundsätzlich vier Wochen nach Veranstaltungsende gelöscht. Bei der Jahresausbildung erfolgt die Löschung grundsätzlich vier Wochen nach dem letzten Modul. Daten zu einem konkreten Unfall, Schadensfall oder Rechtsstreit können bis zur abschließenden Klärung und für gesetzliche Verjährungsfristen aufbewahrt werden.
6. Notfallkontakt
Wir verarbeiten Name, Beziehung und Telefonnummer einer von Ihnen benannten Kontaktperson ausschließlich für eine Kontaktaufnahme in einem Notfall. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der schnellen Information einer vertrauten Person. In einer akuten Gefahrenlage kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO einschlägig sein.
Bitte informieren Sie die benannte Person über die Angabe ihrer Kontaktdaten. Die Daten werden zusammen mit den Sicherheitsdaten gelöscht.
7. Kommunikation, Teilnehmendenlisten und Gruppen
Organisatorische Nachrichten zur gebuchten Veranstaltung werden zur Vertragserfüllung versandt. Eine Weitergabe von Kontaktdaten an andere Teilnehmende erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung, etwa zur Bildung von Mitfahrgelegenheiten.
Messenger- oder Chatgruppen sind freiwillig. Vor Aufnahme wird über den Anbieter, sichtbare Profildaten und mögliche Drittlandverarbeitung informiert. Eine Teilnahme am Kurs darf nicht von der Nutzung eines privaten Messengers abhängig gemacht werden, wenn eine zumutbare alternative Informationsmöglichkeit besteht.
8. Empfänger
- Banken und gegebenenfalls Zahlungsdienstleister;
- beauftragte IT-, Hosting-, E-Mail- und Buchhaltungsdienstleister;
- zuständige Teamer und Lehrkräfte im erforderlichen Umfang;
- Unterkunfts- oder Verpflegungspartner, soweit dies für eine ausdrücklich vereinbarte Leistung erforderlich ist;
- Behörden, Rettungsdienste oder Versicherer, wenn eine gesetzliche Pflicht oder ein konkreter Notfall besteht.
9. Pflicht zur Bereitstellung
Vertrags- und Kontaktdaten sind für die Buchung erforderlich. Sicherheitsrelevante Gesundheitsangaben werden nur verlangt, soweit eine Teilnahme ohne diese Information nicht verantwortbar organisiert werden kann. Nicht erforderliche optionale Angaben können ohne Nachteil verweigert werden.
10. Betroffenenrechte
Es gelten die in der Website-Datenschutzerklärung dargestellten Rechte. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@wildnisschule-wilderweg.de widerrufen werden. Ein Widerruf kann dazu führen, dass eine sichere Teilnahme nicht mehr möglich ist; dies wird im Einzelfall geprüft.
- Banken und gegebenenfalls Zahlungsdienstleister;
- beauftragte IT-, Hosting-, E-Mail- und Buchhaltungsdienstleister;
- zuständige Teamer und Lehrkräfte im erforderlichen Umfang;
- Unterkunfts- oder Verpflegungspartner, soweit dies für eine ausdrücklich vereinbarte Leistung erforderlich ist;
- Behörden, Rettungsdienste oder Versicherer, wenn eine gesetzliche Pflicht oder ein konkreter Notfall besteht.
9. Pflicht zur Bereitstellung
Vertrags- und Kontaktdaten sind für die Buchung erforderlich. Sicherheitsrelevante Gesundheitsangaben werden nur verlangt, soweit eine Teilnahme ohne diese Information nicht verantwortbar organisiert werden kann. Nicht erforderliche optionale Angaben können ohne Nachteil verweigert werden.
10. Betroffenenrechte
Es gelten die in der Website-Datenschutzerklärung dargestellten Rechte. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@wildnisschule-wilderweg.de widerrufen werden. Ein Widerruf kann dazu führen, dass eine sichere Teilnahme nicht mehr möglich ist; dies wird im Einzelfall geprüft.
